Eidgenössische Volksinitiative 'für eine umweltgerechte und leistungsfähige bäuerliche Landwirtschaft'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 31octies (neu)

1Die Massnahmen und Vorschriften des Bundes gemäss Artikel 31bis sind auf die folgenden Aufgaben der Landwirtschaft ausgerichtet:

  1. Verantwortungsvolle Nutzung und Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen;
  2. Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln;
  3. Sicherung einer landwirtschaftlichen Produktion, welche die Unabhängigkeit des Landes gewährleistet;
  4. Gewährleistung eines nachhaltigen Beitrages zum wirtschaftlichen und sozialen Leben im ländlichen Raum.

2Damit die Landwirtschaft diese Aufgaben erfüllen kann, trifft der Bund insbesondere folgende Massnahmen:

  1. er gewährleistet im Rahmen seiner Zuständigkeit, dass die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung auf die Aufgaben der Landwirtschaft ausgerichtet werden;
  2. er sorgt dafür, dass die Aufgaben der Landwirtschaft durch bodenbewirtschaftende bäuerliche Betriebe erfüllt werden; Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im übergeordneten öffentlichen Interesse liegen;
  3. er beschränkt die Nutztierhaltung auf Betriebe mit angemessener eigener Futtergrundlage; Ausnahmen sind nur gemäss Buchstabe b zulässig;
  4. er fördert eine umweltverträgliche, tiergerechte und auf die Absatzverhältnisse ausgerichtete Produktion und unterstützt zu diesem Zwecke Selbsthilfemassnahmen;
  5. er kann die Anwendung von Hilfsstoffen und Produktionsverfahren sowie die Zulassung neuer Technologien in der Pflanzen- und Tierproduktion regeln;
  6. er sorgt dafür, dass der einheimischen Landwirtschaft im internationalen Wettbewerb aus den Produktionsvorschriften kein Nachteil erwächst;
  7. er sorgt dafür, dass sich ein angemessenes bäuerliches Einkommen bei einer den natürlichen Produktionsverhältnissen angepassten rationellen Arbeitsweise soweit wie möglich über den Preis der Produkte sowie die Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen erzielen lässt;
  8. er kann die Produktion von nachwachsenden pflanzlichen Rohstoffen fördern, welche durch eine sinnvolle Nutzung der inländischen Ressourcen insbesondere das ökologische Gleichgewicht positiv beeinflussen.

3Er kann dafür zweckgebundene und allgemeine Bundesmittel einsetzen.

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Letzte Änderung 27.03.2024 11:48

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