Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Übergangsbestimmungen Art. 21 (neu)
Die zweite Gotthard-Autobahnröhre ist raschmöglichst zu realisieren.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Übergangsbestimmungen Art. 21 (neu)
Die zweite Gotthard-Autobahnröhre ist raschmöglichst zu realisieren.
Letzte Änderung 27.02.2026 12:04