Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Übergangsbestimmungen Art. 21 (neu)
Die zweite Gotthard-Autobahnröhre ist raschmöglichst zu realisieren.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Übergangsbestimmungen Art. 21 (neu)
Die zweite Gotthard-Autobahnröhre ist raschmöglichst zu realisieren.
Letzte Änderung 03.12.2024 12:08