Eidgenössische Volksinitiative 'zur Rettung unserer Jugend: Wiedereinführung der Todesstrafe für Personen die mit Drogen handeln'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 52 (neu)

1Wer mit harten Drogen handelt, wird mit dem Tode bestraft.

2Wer versucht, eine minderjährige Person zum Drogenmissbrauch zu bewegen, wird mit Zuchthaus bestraft.

3Wer eine Person, die mit harten Drogen handelt, nicht anzeigt, macht sich der Gehilfenschaft schuldig.

4Für Drogensüchtige werden fürsorgerische Massnahmen zur sozialen Wiedereingliederung getroffen.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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