Eidgenössische Volksinitiative 'pro Tempo 130/100'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 37bis Abs. 3 (neu)

  1. 3a. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für leichte Motorwagen und Motorräder beträgt auf Strassen ausserorts 100 km/h, auf Autobahnen 130 km/h.
  2. Zur Hebung der Verkehrssicherheit kann auf besonders gefährlichen Abschnitten eine tiefere Höchstgeschwindigkeit angesetzt werden. Auf gut ausgebauten Strecken können höhere Geschwindigkeiten zugelassen werden.

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Letzte Änderung 11.04.2024 16:34

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