Eidgenössische Volksinitiative 'zur Herabsetzung des AHV-Rentenalters auf 62 Jahre für Männer und 60 Jahre für Frauen'

Die Volksinitiative lautet:

Die vorgeschlagene Initiative verlangt, dass in der Bundesverfassung im Artikel 34quater in Absatz 2 nach dem fünften Satz folgende Bestimmung eingefügt werde:

Anspruch auf eine einfache Altersrente haben Männer, die das 62., beziehungsweise Frauen, die das 60. Altersjahr zurückgelegt haben.

Diese Altersgrenzen können durch Gesetz gesenkt werden.

Übergangsbestimmungen

1Bei Einführung des flexiblen Rentenalters geben die in Artikel 34quater genannten Alter den Anspruch auf die Vollrente.

2Das Gesetz kann das Rentenalter für Männer dem der Frauen angleichen.

3Solange Ehepaarsrenten ausgerichtet werden, ergibt sich deren Anspruch, sofern der eine Partner das 62. Altersjahr zurückgelegt hat und sofern der andere Partner mindestens das 60. Altersjahr zurückgelegt hat oder zur Hälfte invalid ist.

4Das Rentenalter wird erstmals ein Jahr nach Annahme der Initiative um ein Jahr gesenkt, danach jedes Jahr um ein weiteres Jahr, bis die im Artikel 34quater genannten AHV-Rentenalter erreicht sind.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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