Eidgenössische Volksinitiative 'Freiheit und Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen'

Die Initiative ist in der Form einer allgemeinen Anregung gestellt und hat folgenden Wortlaut:

Die Bundesverfassung wird durch einen neuen Artikel über Radio und Fernsehen ergänzt.

Dabei sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

  1. Das Monopol der SRG (Schweizerische Radio- und Fernseh-Gesellschaft) ist aufzuheben.
  2. Der Bund erteilt Institutionen des öffentlichen oder privaten Rechts, welche die vom Gesetz festzulegenden Voraussetzungen, namentlich ist bezug auf Qualität der Programme und Umfang der Werbung erfüllen, die Bewilligung zur Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen.
  3. Im Dienste einer umfassenden Information und Meinungsbildung des Schweizervolkes ist die Freiheit der Programmschaffenden zu gewährleisten.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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