Eidgenössische Volksinitiative 'für die Abschaffung der Vivisektion'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 25ter (neu)

Die Vivisektion an Wirbeltieren sowie grausame Tierversuche sind in der ganzen Schweiz verboten.

Übergangsbestimmung

Auf Widerhandlung gegen Artikel 25ter wird bis zum Erlass strafrechtlicher Bestimmungen Artikel 123 des Strafgesetzbuches sinngemäss angewandt.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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