Eidgenössische Volksinitiative 'Sichere Arbeitsplätze für alle'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 31sexies (neu)

In Zusammenarbeit mit den Kantonen und den zuständigen Wirtschaftsorganisationen und nötigenfalls in Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit trifft der Bund alle geeigneten Massnahmen, um die Vollbeschäftigung zu sichern und der Arbeitslosigkeit und ihren Folgen vorzubeugen und sie zu bekämpfen.

Zu diesem Zwecke erlässt er auf dem Wege der Gesetzgebung namentlich Vorschriften,

  1. um in allen Regionen des Landes eine genügende Anzahl Arbeitsplätze und Lehrstellen zu sichern;
  2. um dem entlassenen Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz zu gleichwertigen Bedingungen zu sichern, indem er ihm nötigenfalls Möglichkeiten zur Umschulung anbietet;
  3. um die Arbeitnehmer wirksam vor den Folgen von Entlassungen zu schützen;
  4. um Entlassungen vorzubeugen, indem er insbesondere den Arbeitnehmern und ihren Organisationen das Recht gibt, in den Geschäftsgang des Unternehmens Einsicht zu nehmen, und die Arbeitgeber verpflichtet, sie im Falle drohender Entlassungen zum voraus und rechtzeitig zu informieren;
  5. um die Aufhebung von Arbeitsplätzen infolge von Produktionsverlegungen ins Ausland zu verhindern.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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