Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 34decies (neu)
1Der Bund trifft im Rahmen des Gesamtwohls Massnahmen zur Wahrung der Interessen der Konsumenten.
2Der Bund ist insbesondere befugt,
- Vorkehren zu ihrer Information über Markt, Waren und Dienstleistungen zu treffen;
- Bestimmungen zur Vermeidung missbräuchlicher Verhaltensweisen von Anbietern zu erlassen.
3Die Vorschriften von Artikel 32 finden entsprechende Anwendung.
Der deutsche Text der Volksinitiative ist massgebend.