Eidgenössische Volksinitiative 'zur Absicherung der Rechte der Konsumenten'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 34decies (neu)

1Der Bund trifft im Rahmen des Gesamtwohls Massnahmen zur Wahrung der Interessen der Konsumenten.

2Der Bund ist insbesondere befugt,

  1. Vorkehren zu ihrer Information über Markt, Waren und Dienstleistungen zu treffen;
  2. Bestimmungen zur Vermeidung missbräuchlicher Verhaltensweisen von Anbietern zu erlassen.

3Die Vorschriften von Artikel 32 finden entsprechende Anwendung.

Der deutsche Text der Volksinitiative ist massgebend.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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