Eidgenössische Volksinitiative 'gegen Suchtmittelreklame'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 32quinquies (neu)

Jede Reklame für Raucherwaren und alkoholische Getränke ist untersagt. Von diesem Verbot kann durch eine vom Bund zu bestimmende Behörde für ausländische Druckerzeugnisse, die in der Schweiz eine unbedeutende Verkaufsauflage erreichen, eine Ausnahmebewilligung erteilt werden.

Der deutsche Text der Initiative ist massgebend.

Fachkontakt
Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

Zum Seitenanfang