Eidgenössische Volksinitiative 'zur Förderung der Fuss- und Wanderwege'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird durch die Aufnahme eines neuen Artikels wie folgt ergänzt:

Der Bund wird auf dem Wege der Gesetzgebung die Planung, die Errichtung und den Unterhalt eines nationalen Wanderwegnetzes sowie die Koordination, die Errichtung und den Unterhalt regionaler Fuss- und Wanderwegnetze in der ganzen Schweiz sicherstellen.

Er fördert die Anlage und den Ausbau lokaler Fusswegnetze.

Fuss- und Wanderwege sind abseits befahrbarer Strassen zu führen.

Der deutsche Text ist massgebend.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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