Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird durch die Aufnahme eines neuen Artikels wie folgt ergänzt:
Der Bund wird auf dem Wege der Gesetzgebung die Planung, die Errichtung und den Unterhalt eines nationalen Wanderwegnetzes sowie die Koordination, die Errichtung und den Unterhalt regionaler Fuss- und Wanderwegnetze in der ganzen Schweiz sicherstellen.
Er fördert die Anlage und den Ausbau lokaler Fusswegnetze.
Fuss- und Wanderwege sind abseits befahrbarer Strassen zu führen.
Der deutsche Text ist massgebend.