Eidgenössische Volksinitiative 'für die Einführung der 40-Stunden-Woche'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 34octies (neu)

Die ordentliche Arbeitszeit darf 40 Stunden in der Woche nicht überschreiten.

Übergangsbestimmung:

Die neue Vorschrift tritt ein Jahr nach ihrer Annahme in der Volksabstimmung in Kraft. Die Gesetzesbestimmungen, welche die Höchstdauer der wöchentlichen Arbeitszeit betreffen, gelten auf diesen Zeitpunkt hin als entsprechend geändert.

Der deutsche Text der Initiative ist massgebend.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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