Eidgenössische Volksinitiative 'über die Neuordnung des Staatsvertragsreferendums'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

I

Art. 89 Abs. 3

3Staatsverträge mit dem Auslande, befristet oder unbefristet, sind ebenfalls dem Volk zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen, wenn es von 30'000 stimmberechtigten Schweizerbürgern oder von 8 Kantonen verlangt wird.

Art. 89 Abs. 4 wird aufgehoben.

II

Artikel 89 Absatz 3 tritt sofort nach Annahme durch Volk und Stände und dem Erwahrungsbeschluss der Bundesversammlung in Kraft.

Zum gleichen Zeitpunkt beginnt die Referendumsfrist für bestehende, befristete Staatsverträge mit dem Ausland.1)

Verbindlich für den Text ist die deutsche Fassung.

1)Dieser Satz fehlte im französischen Text; der Mangel blieb jedoch ohne Einfluss auf die Gültigkeit der Unterschriftenlisten, da der als massgebend bezeichnete deutsche Text auf den gleichen Listen vollinhaltlich wiedergegeben war.

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Letzte Änderung 27.03.2024 11:48

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