Die Initiative ist in der Form einer allgemeinen Anregung gestellt und hat folgenden Wortlaut:
Art. 18 der Bundesverfassung sei in dem Sinne neu zu fassen,
- dass er die Militärpflicht als Regel festhält,
- dass er für die Schweizer, welche die Erfüllung der Militärpflicht mit ihrem Glauben oder mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, anstelle der Militärpflicht eine Zivildienstpflicht als Alternative vorsieht,
- dass er die Schaffung einer eidgenössischen Zivildienstorganisation fordert. Diese Organisation soll
- die Dienstpflichtigen nicht in die Armee eingliedern,
- die Dienstpflichtigen im Rahmen der allgemeinen Bundeszwecke (Art. 2 der Bundesverfassung) sinnvoll einsetzen und nach Möglichkeit Rücksicht auf ihre Fähigkeiten nehmen,
- den Dienstpflichtigen die Dienstleistung, verglichen mit der militärischen, nicht erleichtern.