Eidgenössische Volksinitiative 'Schaffung eines Zivildienstes'

Die Initiative ist in der Form einer allgemeinen Anregung gestellt und hat folgenden Wortlaut:

Art. 18 der Bundesverfassung sei in dem Sinne neu zu fassen,

  1. dass er die Militärpflicht als Regel festhält,
  2. dass er für die Schweizer, welche die Erfüllung der Militärpflicht mit ihrem Glauben oder mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, anstelle der Militärpflicht eine Zivildienstpflicht als Alternative vorsieht,
  3. dass er die Schaffung einer eidgenössischen Zivildienstorganisation fordert. Diese Organisation soll

  • die Dienstpflichtigen nicht in die Armee eingliedern,
  • die Dienstpflichtigen im Rahmen der allgemeinen Bundeszwecke (Art. 2 der Bundesverfassung) sinnvoll einsetzen und nach Möglichkeit Rücksicht auf ihre Fähigkeiten nehmen,
  • den Dienstpflichtigen die Dienstleistung, verglichen mit der militärischen, nicht erleichtern.

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Letzte Änderung 27.03.2024 11:48

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