Volksabstimmung vom 24.09.1922


Bundesgesetz betreffend Abänderung des Bundesstrafrechts vom 4. Februar 1853 in bezug auf Verbrechen gegen die verfassungsmässige Ordnung und innere Sicherheit und in bezug auf die Einführung des bedingten Strafvollzugs


  Ja Nein % Ja % Nein
Volk 303'794 376'832 44.6 55.4

Stimmbeteiligung 70.30%

Die Vorlage wurde abgelehnt
Kantonsresultate / Detailangaben zu dieser Vorlage




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Letzte Änderung 08.10.2024 15:18

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