Während der Bundesratssitzung

Rund 40 Mal pro Jahr trifft sich der Bundesrat zu seiner wöchentlichen Sitzung. Die Bundeskanzlei ist mit drei Personen vertreten. Neben der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler sind dies die beiden Vizekanzlerinnen oder Vizekanzler.

Die Bundeskanzlei ist zuständig für die Organisation der Bundesratssitzung. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin beruft den Bundesrat ein - im Auftrag der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten. Bei der ordentlichen wöchentlichen Sitzung ist dies Routine. Doch auch in der eigentlich sitzungsfreien Zeit muss die Bundeskanzlei die Bundesratsmitglieder stets erreichen können für den Fall, dass sie wegen ausserordentlicher Ereignisse eine Bundesratssitzung einberufen muss.

Bundeskanzler und Vizekanzler an der Bundesratssitzung

Neben den sieben Bundesratsmitgliedern nimmt auch die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler an der Bundesratssitzung teil. Er oder sie kann Anträge stellen bei Geschäften, die die Bundeskanzlei betreffen. Zudem darf die Kanzlerin oder der Kanzler mitreden, hat aber kein Stimmrecht. Die Vizekanzlerin oder der Vizekanzler, welche auch als Bundesratssprecherin oder Bundesratssprecher fungiert, führt Protokoll und kontrolliert, ob der Inhalt der vorbereiteten Medienmitteilungen den tatsächlichen Entscheiden des Bundesrates entspricht. Die Vizekanzlerin oder der Vizekanzler, welche innerhalb der Bundeskanzlei für die Bundesratsgeschäfte zuständig ist, vermerkt die Beschlüsse des Bundesrates und gibt diese laufend an die Mitarbeitenden der Bundeskanzlei weiter. Diese verschriftlichen anschliessend die einzelnen Beschlüsse des Bundesrates.

 

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