Die Bundeskanzlei sorgt zusammen mit den Departementen und Ämtern dafür, dass die Beschlüsse des Bundesrates ihre Wirkung entfalten.
Am Nachmittag nach der Sitzung informiert der Bundesrat an der Medienkonferenz über die gefassten Beschlüsse. Die Bundeskanzlei verfasst das Protokoll zur Bundesratssitzung. Zudem verschriftlicht sie die Beschlüsse des Bundesrates zu den einzelnen Geschäften – nötigenfalls mit Hilfe des inhaltlich zuständigen Departements oder Amts. Weiter informiert die Bundeskanzlei die Departemente über die Beschlüsse des Bundesrates und archiviert die Dossiers zu den einzelnen Bundesratsgeschäften.