Damit sehbehinderte und blinde Stimmberechtigte ihre Stimmzettel unter Wahrung des Stimmgeheimnisses selbst ausfüllen können, hat die Bundeskanzlei in enger Zusammenarbeit mit dem B. Blinden- und Behindertenzentrum Bern und dem SZBLIND eine Abstimmungsschablone entwickelt.
- Wozu dient die Abstimmungsschablone?
- Wie ist die Abstimmungsschablone beschaffen?
- Wie verwende ich die Abstimmungsschablone?
- Haben Sie Schwierigkeiten beim Schreiben?
- Wie erhalte ich die Abstimmungsschablone?
- Wann kann die Abstimmungsschablone schweizweit eingesetzt werden?
- Was sind die nächsten Abstimmungsvorlagen?
- Weitere Informationen zu den eidgenössischen Volksabstimmungen
Informationen zur Abstimmungsschablone
Wozu dient die Abstimmungsschablone?
Die Abstimmungsschablone soll es Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit ermöglichen, die Stimmzettel für eidgenössische Vorlagen selbständig auszufüllen.
Wie ist die Abstimmungsschablone beschaffen?
Die Abstimmungsschablone ist eine taktile Kartonschablone, die mehrfach verwendet werden kann. Die Schablone und die entsprechende Anleitung sind in Braille- und Druckschrift geprägt. Die Antworten auf die Abstimmungsfragen werden in die ausgestanzten Felder eingetragen. An den ausgestanzten Feldern sind zudem auf- und zuklappbare Schreibhilfen angebracht. Bei zugeklappter Schreibhilfe können die ausgestanzten Antworten «Ja» und «Nein» nachgefahren werden.
Mit einem QR-Code können die Nutzerinnen und Nutzer jederzeit barrierefrei auf die Informationen zu den Abstimmungsschablonen sowie auf die nächsten Abstimmungsvorlagen zugreifen.
Die Abstimmungsschablone und die jeweiligen Stimmzettel sind in der linken oberen Ecke einheitlich zugeschnitten, sodass die Stimmzettel korrekt in die Schablone eingelegt werden können.
Wie verwende ich die Abstimmungsschablone?
- Sie erkennen die Stimmzettel für die eidgenössischen Abstimmungen an der links oben abgeschnittenen Ecke.
- Wichtig: Trennen Sie die Stimmzettel nicht voneinander.
- Die Anzahl der Vorlagen entspricht der Anzahl Einkerbungen auf den Seiten der Stimmzettel.
- Legen Sie die Schablone und den Stimmzettel so vor sich hin, dass sich die abgeschnittene Ecke links oben befindet.
- Platzieren Sie den Stimmzettel in die Schablone, sodass beide oben links bündig sind.
- Überprüfen Sie, ob der Stimmzettel korrekt eingelegt ist, indem Sie die abgeschnittene Ecke erfühlen.
- Tragen Sie Ihre Antwort in den dafür ausgestanzten Feldern der Schablone ein. Die Nummer der Abstimmungsvorlage steht auf der Schablone.
- Falls Sie Unterstützung beim Schreiben benötigen, nutzen Sie die Schreibhilfe. Diese gibt die Antwortmöglichkeiten «JA» oder «NEIN» in Grossbuchstaben vor. Um ohne Schreibhilfe abzustimmen, können Sie die Klappe öffnen.
Spezialfälle: Vorgehen bei 5 bis 7 Abstimmungsvorlagen.
- Die Vorlagen 1 bis 4 befinden sich auf dem Bogen mit 4 Einkerbungen.
- Die zusätzlichen Vorlagen befinden sich auf dem Bogen mit 1, 2 oder 3 Einkerbungen.
- Füllen Sie zuerst den Bogen mit 4 Einkerbungen auf den Seiten der Stimmzettel aus.
- Bei 5, 6 oder 7 Abstimmungsvorlagen legen Sie den zweiten Stimmzettel wieder links bündig in die Schablone.
Beschränkung der Nutzung der Abstimmungsschablone:
Die Abstimmungsschablone kann nicht verwendet werden, wenn über eine Volksinitiative mit direktem Gegenentwurf und Stichfrage abgestimmt wird.
Haben Sie Schwierigkeiten beim Schreiben?
Die Schablone enthält Schreibhilfen für die Antworten „JA“ und „NEIN“, die nachgezeichnet werden können.
Um ohne Schreibhilfe abzustimmen, können Sie die Klappe öffnen.
Wie erhalte ich die Abstimmungsschablone?
Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) kümmert sich um den Vertrieb.
Stimmberechtigte mit Sehbehinderung oder Blindheit im Kanton Zürich können die Abstimmungsschablone kostenlos beim SZBLIND bestellen. Dies ist via Hilfsmittelshop (Link), Kontaktformular oder Telefon möglich.
Wann kann die Abstimmungsschablone schweizweit eingesetzt werden?
Zunächst können die Abstimmungsschablonen nur für eidgenössische Abstimmungsvorlagen im Kanton Zürich verwendet werden. Die Erfahrungen im Kanton Zürich sollen die Grundlage für die schweizweite Einführung bilden, die im zweiten Halbjahr 2026 angegangen wird.
Informationen zu den Eidgenössischen Abstimmungen
Was sind die nächsten Abstimmungsvorlagen?
Die Vorlagen für die nächste Volksabstimmung sind auf ch.ch detailliert aufgeführt.
Weitere Informationen zu den eidgenössischen Volksabstimmungen