Chronik

Postulatsbericht

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat 2021 mit dem Postulat 21.3607 die Erarbeitung eines Berichts durch den Bundesrat verlangt. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats und in der Folge stimmte auch der Nationalrat zu. Die Ausarbeitung des Postulatsberichts erfolgte durch die Bundeskanzlei. Als Grundlage für den Bericht gab sie ein Rechtsgutachten und eine politikwissenschaftliche Studie in Auftrag.

Der Bundesrat verabschiedete den Bericht am 20. November 2024. Er legt dar, dass auf technischer, organisatorischer, rechtlicher und auch auf staatspolitischer Ebene noch zahlreiche Unklarheiten bestehen, die sich nur anhand von Versuchen klären lassen.

Motionen zu Gunsten von E-Collecting

Im National- und Ständerat wurden mehrere Motionen (24.3905 Michel Matthias, 24.3907 Andrey, 24.3908 Blunschy, 24.3909 Dobler, 24.3910 Flach, 24.3911 Gugger und 24.3912 Marti Min Li «Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID Vertrauensinfrastruktur»; 24.3851 Mühlemann Benjamin und 24.4006 Gysin Greta «Rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung») zu Gunsten von E-Collecting eingereicht. 

Der Ständerat hat am 11. Dezember 2024 die Motionen 24.3905 Michel Matthias und 24.3851 Mühlemann Benjamin angenommen. 

Der Nationalrat hat am 16. Juni 2025 die sieben gleichlautenden Motionen 24.3905 Michel Matthias, 24.3907 Andrey, 24.3908 Blunschy, 24.3909 Dobler, 24.3910 Flach, 24.3911 Gugger und 24.3912 Marti Min Li, sowie die Motion 24.3851 Mühlemann Benjamin mit einem Änderungsantrag angenommen.

Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte

Im April 2025 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechten (BPR). Zu den neuen Passagen der Gesetzesvorlage gehört auch eine Rechtsgrundlage zur Regelung eines Versuchsbetriebs mit E-Collecting.

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/politische-rechte/e-collecting/chronik.html