Reservierte Bezeichnungen für Domainnamen

Die Nutzerinnen und Nutzer von offiziellen Websites sollen darauf zählen können, dass Informationen von Behörden tatsächlich von Behörden stammen. Eines der Identifikationsmerkmale ist die Websiteadresse, ein anderes das Erscheinungsbild mit dem offiziellen Logo. Die Bundeskanzlei führt eine Liste von Bezeichnungen für Websites, die für Bundesbehörden reserviert sind und nicht von Privaten registriert werden können.

Der Bund verwaltet die beiden Top-Level-Domains «.ch» und «.swiss». Grundlage ist die Verordnung über die Internet-Domains. Artikel 26 hält fest, welche Bezeichnungen oder Kategorien in diesen Domains in den Landessprachen deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch und englisch reserviert sind.

Bezeichnungen und Abkürzungen sind reserviert

Es handelt sich um

  • die Bezeichnungen der Bundesbehörden und Bundesbetriebe inkl. deren Abkürzungen, die Namen der Bundesrätinnen und Bundesräte sowie der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers, die Bezeichnungen von offiziellen Gebäuden und die anderen mit dem Staat verbundenen Bezeichnungen nach der zentralen Liste der schützenswerten Bezeichnungen für Domain-Namen, die von der Bundeskanzlei zuhanden des Bundes erstellt wird;
  • die Namen der Kantone und Einwohnergemeinden der Schweiz sowie die zweistelligen Abkürzungen der Kantone;
  • die Namen und Abkürzungen internationaler Organisationen, die nach schweizerischem Recht geschützt sind;
  • die Bezeichnungen, die nach den internationalen Regeln für generische Domains der ersten Ebene reserviert werden müssen;
  • die Bezeichnungen, die für die Tätigkeit der Registerbetreiberin, namentlich für deren Kommunikation, notwendig erscheinen.

Gemäss der Verordnung definiert der Bund eine zentrale Liste mit schützenswerten Bezeichnungen. Dies ist Aufgabe der Bundeskanzlei. Die Liste wird nach Bedarf abgeändert und aktualisiert und vom Bundesamt für Kommunikationen den Registerbetreibern übermittelt.

So viel wie nötig – so wenig wie möglich

Bei der Bestimmung der reservierten Bezeichnungen beachtet die Bundeskanzlei den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Dem Markt sollen nicht unnötig viele Domains entzogen werden. Die Liste beschränkt sich deshalb weitgehend auf

  • Bezeichnungen für das Staatswesen
  • Bezeichnungen für die bundesstaatlichen Institutionen
  • Namen von Bundesrätinnen und Bundesräten, Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzlern
  • Bezeichnungen von offiziellen Gebäuden

Weiterführende Informationen

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/dokumentation/cd-bund/reservierte-bezeichnungen-fuer-domainnamen.html