Ausnahmen

Der Bundesrat hat keiner Organisationseinheit eine Ausnahme vom CD Bund gestattet. Einzig für Produkte/Dienstleistungen, Kampagnen und Programme des Bundes wurden eigenständige Corporate Designs bewilligt. In diesem Fall müssen allerdings sämtliche Kommunikationsmittel mit mindestens dem Bundeslogo versehen sein.

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