Eidgenössische Volksinitiative 'Sicherstellung der Kaufkraft und Vollbeschäftigung (Freigeldinitiative)'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Es seien die Absätze 3 und 6 von Artikel 39 der Bundesverfassung zu ersetzen durch einen Text wie folgt:

Art. 39

3 Die mit dem Notenmonopol ausgestattete Bank hat die Hauptaufgabe, den Geldumlauf des Landes zum Zwecke der Vollbeschäftigung so zu regeln, dass die Kaufkraft des Schweizerfrankens, beziehungsweise der Lebenskostenindex, fest bleibt.

6 Der Bund erklärt die Banknoten und andere gleichartige Geldzeichen als gesetzliche Zahlungsmittel.

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Letzte Änderung 26.04.2024 8:28

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