Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Es seien die Absätze 3 und 6 von Artikel 39 der Bundesverfassung zu ersetzen durch einen Text wie folgt:
Art. 39
3 Die mit dem Notenmonopol ausgestattete Bank hat die Hauptaufgabe, den Geldumlauf des Landes zum Zwecke der Vollbeschäftigung so zu regeln, dass die Kaufkraft des Schweizerfrankens, beziehungsweise der Lebenskostenindex, fest bleibt.
6 Der Bund erklärt die Banknoten und andere gleichartige Geldzeichen als gesetzliche Zahlungsmittel.