Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine generationengerechte Altersvorsorge (Vorsorge Ja – aber fair)'

Die Volksinitiative ist in der Form einer allgemeinen Anregung nach Artikel 139 Absatz 2 der Bundesverfassung1 verfasst und hat folgenden Wortlaut:

Die finanzielle Stabilität der Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der beruflichen Vorsorge ist langfristig unter Wahrung der Generationengerechtigkeit sicherzustellen.

Dabei sind folgende Richtlinien zu beachten:

  1. Die berufliche Vorsorge wird im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Eine systemfremde Umverteilung ist zu vermeiden.
  2. Beiträge und Leistungen sind so festzulegen, dass langfristig die Generationengerechtigkeit gewährleistet ist. Die Altersrenten der beruflichen Vorsorge werden laufend – aufgrund von klar festgelegten Regeln – an die Rahmenbedingungen (insbesondere Anlageerträge unter Berücksichtigung des Anlagerisikos, Demografie und Teuerung) angepasst. Bei der Festlegung der Leistungen steht die Sicherung des Lebensstandards im Vordergrund, nicht der Nominalwert der Rente.
  3. Bereits laufende Altersrenten der beruflichen Vorsorge können in moderaten Schritten gesenkt werden, um die Umverteilung zwischen den Generationen zu begrenzen. Verbessern sich die Rahmenbedingungen, werden die Renten erhöht.
  4. Das für die Verwaltung der Renten notwendige Referenzrücktrittsalter (in der 1. und 2. Säule) wird unter Berücksichtigung der Lebenserwartung regelmässig angepasst. Es ist für Frauen und Männer gleich. Der Zeitpunkt der effektiven Pensionierung wird individuell festgelegt.


1  SR 101

Fachkontakt
Letzte Änderung 27.03.2024 11:48

Zum Seitenanfang