Eidgenössische Volksinitiative 'Für ein bedingungsloses Grundeinkommen'

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 110a (neu) Bedingungsloses Grundeinkommen

1 Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

2 Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.

3 Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.

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Letzte Änderung 08.10.2024 15:21

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