Eidgenössische Volksinitiative 'Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)'

Die Volksinitiative lautet:

I

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 89 Abs. 1bis (neu), 2bis (neu) und 3

1bis Sie stellen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die Energieversorgung mit erneuerbaren Energien sicher, um die Schweiz aus ihrer Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energien zu befreien, Arbeitsplätze zu schaffen und den Wohlstand der ganzen Bevölkerung langfristig zu sichern.

2bis Er unterstützt Massnahmen zur Förderung von Innovationen im Energiebereich sowie private und öffentliche Investitionen zugunsten erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz.

3 Er erlässt Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten. Bei den Vorschriften für neue Anlagen, Fahrzeuge und Geräte berücksichtigt er die beste verfügbare Technologie.

II

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert :

Art. 197 Ziff. 8 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Art. 89 (Energiepolitik)

Der Gesamtenergiebedarf der Schweiz wird ab 2030 mindestens zur Hälfte aus erneuerbaren Energien gedeckt. Der Bundesrat legt für die Entwicklung bis 2030 Zwischenziele fest.

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Letzte Änderung 11.04.2024 16:34

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