Eidgenössische Volksinitiative 'Ausbau der A1 Zürich-Bern auf sechs Spuren'

Die Volksinitiative lautet:

Die Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art. 26 (neu)

Die Nationalstrasse A1 wird von Zürich bis Bern durchgehend auf sechs Spuren ausgebaut. In erster Priorität wird der Abschnitt zwischen der Verzweigung Härkingen und der Verzweigung Wiggertal ausgebaut.

Fachkontakt
Letzte Änderung 27.03.2024 11:48

Zum Seitenanfang