Die Initiative ist in der Form einer allgemeinen Anregung gestellt und hat folgenden Wortlaut:
I
Alle Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, welche Rentenzahlungen erbringen, haben den Rentnern einen Teuerungsausgleich zu gewähren.
II
Dabei sind folgende Richtlinien zu beachten:
- Altersrenten der beruflichen Vorsorge sind jährlich der Preisentwicklung anzupassen. Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten der beruflichen Vorsorge sind gleichfalls der Preisentwicklung anzupassen.
- Sämtliche laufenden Renten der beruflichen Vorsorge sind der Preisentwicklung anzupassen (Renten aus der obligatorischen, vor und überobligatorischen Vorsorge).
- Mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen gilt der Grundsatz des Teuerungsausgleiches für alle bestehenden und später entstehenden Renten der beruflichen Vorsorge. Der Gesetzgeber kann eine kurze Übergangszeit festlegen.