Eidgenössische Volksinitiative 'für einen vollen Teuerungsausgleich bei laufenden Renten der beruflichen Vorsorge'.

Die Initiative ist in der Form einer allgemeinen Anregung gestellt und hat folgenden Wortlaut:

I

Alle Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, welche Rentenzahlungen erbringen, haben den Rentnern einen Teuerungsausgleich zu gewähren.

II

Dabei sind folgende Richtlinien zu beachten:

  1. Altersrenten der beruflichen Vorsorge sind jährlich der Preisentwicklung anzupassen. Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten der beruflichen Vorsorge sind gleichfalls der Preisentwicklung anzupassen.
  2. Sämtliche laufenden Renten der beruflichen Vorsorge sind der Preisentwicklung anzupassen (Renten aus der obligatorischen, vor﷓ und überobligatorischen Vorsorge).
  3. Mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen gilt der Grundsatz des Teuerungsausgleiches für alle bestehenden und später entstehenden Renten der beruflichen Vorsorge. Der Gesetzgeber kann eine kurze Übergangszeit festlegen.

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Letzte Änderung 27.03.2024 11:48

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