Eidgenössische Volksinitiative 'für die Erziehung zu den Werten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im öffentlichen und privaten Unterricht'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 27bis (neu)

1Die Erziehung zu den Grundwerten, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten sind, ist ein Hauptziel des öffentlichen und des privaten Unterrichts in allen Schweizer Kantonen und auf allen Stufen. Sie ist in jede Lehrerausbildung einzubeziehen.

2Die Kantone legen für alle Schulen fest, wie diese Werte zu vermitteln sind. Der kantonale Gesetzgeber regelt die Einzelheiten des Vollzugs.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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