Eidgenössische Volksinitiative 'Gebühren für Alpenstrassentunnels'

Die Initiative ist in der Form der allgemeinen Anregung gestellt und hat folgenden Wortlaut:

Die Bundesverfassung sei mit einer Bestimmung zu ergänzen, die den Bund verpflichtet, für die Durchfahrt durch die Alpenstrassentunnels Gebühren zu erheben. Diese sollen mindestens die Betriebs,- Unterhalts- und Erneuerungskosten dieser Tunnels und ihrer Anschlusswerke decken und damit Kantone und Bund von den entsprechenden Lasten befreien. Für den nachbarschaftlichen Verkehr sind Erleichterungen und teilweise Gebührenfreiheit vorzusehen.

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Letzte Änderung 26.04.2024 8:28

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