Die Initiative ist in der Form der allgemeinen Anregung gestellt und hat folgenden Wortlaut:
Die Bundesverfassung sei mit einer Bestimmung zu ergänzen, die den Bund verpflichtet, für die Durchfahrt durch die Alpenstrassentunnels Gebühren zu erheben. Diese sollen mindestens die Betriebs,- Unterhalts- und Erneuerungskosten dieser Tunnels und ihrer Anschlusswerke decken und damit Kantone und Bund von den entsprechenden Lasten befreien. Für den nachbarschaftlichen Verkehr sind Erleichterungen und teilweise Gebührenfreiheit vorzusehen.