Eidgenössische Volksinitiative 'Recht auf Leben'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 54bis (neu)

1Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

2Das Leben des Menschen beginnt mit dessen Zeugung und endet mit seinem natürlichen Tode.

3Der Schutz des Lebens und der körperlichen und geistigen Unversehrtheit darf nicht mit Rücksicht auf weniger hohe Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Eingriffe sind nur auf rechtsstaatlichem Wege möglich.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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