Bundesbeschluss über die Volksinitiative 'für ein Verbot der Errichtung von Spielbanken'
Detailangaben zur Volksinitiative
Die Vorlage wurde angenommen
Stimmberechtigte | |||
Total Stimmberechtigte | 957'389 | ||
Stimmbeteiligung | |||
Eingelangte Stimmzettel | 576'656 | ||
Stimmbeteiligung | 60.23% | ||
In Betracht fallende Stimmzettel | |||
Gültige Stimmzettel | 499'143 | ||
Ja-Stimmen | 276'021 | 55.3% | |
Nein-Stimmen | 223'122 | 44.7% | |
Annehmende Stände | 13 2/2 | ||
Verwerfende Stände | 6 4/2 |
Gegenentwurf
Gegenentwurf
Die Vorlage wurde abgelehnt
Stimmberechtigte | |||
Total Stimmberechtigte | 957'389 | ||
Stimmbeteiligung | |||
Eingelangte Stimmzettel | 576'656 | ||
Stimmbeteiligung | 60.23% | ||
In Betracht fallende Stimmzettel | |||
Gültige Stimmzettel | 467'567 | ||
Ja-Stimmen | 122'240 | 26.1% | |
Nein-Stimmen | 345'327 | 73.9% | |
Annehmende Stände | 1/2 | ||
Verwerfende Stände | 19 5/2 |
Fundstelle: BBl 1920 II 260
Anmerkung: Eingelangte Stimmen-Leere Stimmen-Ungültige Stimmen = 507'980. Gemäss Art. 12 des Bundesgesetzes vom 27.1.1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend Revision der BV wurden Stimmen, die sowohl Initiative und Gegenvorschlag annahmen, ungültig erklärt. Siehe auch Nachtragsbericht des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 14. Juni 1920, BBl 1920 III 566. Es fehlen die Angaben über die gültigen Stimmen ohne Antwort (Stimmen, die einzig den betreffenden Vorschlag [Initiative oder Gegenentwurf] unbeantwortet liessen, nicht aber dessen Alternative. Sie gelten daher nicht als leere Stimmen). Stimmen ohne Antwort Initiative: 17239, Gegenvorschlag: 74848 (In Betracht fallende Stimmen-(Ja Stimmen+Nein Stimmen)). Vgl. hiezu auch BBl 1984 II 392 und 397. Das Abstimmungsverfahren für Volksinitiativen mit Gegenentwurf erzwang in diesem ersten Anwendungsfall drei Anläufe zur Erwahrung der Ergebnisse der Volksabstimmung (siehe BBl 1920 II 259f, III 566f, IV 281f und BBl 1921 II 297f). Die Erwahrung benötigte ein volles Jahr, und mit jedem Erwahrungsbericht wurden wieder völlig neue Abstimmungszahlen vorgelegt. Schliesslich galt die Initiative trotz des Gegenentwurfs als angenommen, und zwar mit 'mindestens' 271'947 Ja gegen 241'441 Nein sowie mit 11 2/2 zustimmenden gegen 8 4/2 verwerfende Standesstimmen (vgl. BBl 1922 II 297f, spez. 302f und BBl 1984 II 392). Bei dieser Vorlage entspricht die Rubrik "Gültige Stimmen" der Summe der Ja- und Nein-Stimmen. Gegenentwurf: Ja-Stimmen = 112240, Gültige Stimmen = 457567, Stimmzettel ohne Antwort = 74848