Vorlage Nr. 82
Übersicht

Initiative

Bundesbeschluss über die Volksinitiative 'für ein Verbot der Errichtung von Spielbanken'


Detailangaben zur Volksinitiative

Die Vorlage wurde angenommen


Stimmberechtigte
Total Stimmberechtigte 957'389    
Stimmbeteiligung
Eingelangte Stimmzettel 576'656    
Stimmbeteiligung 60.23%    
In Betracht fallende Stimmzettel
Gültige Stimmzettel 499'143    
Ja-Stimmen 276'021 55.3%  
Nein-Stimmen 223'122 44.7%  
Annehmende Stände 13 2/2    
Verwerfende Stände 6 4/2    

Gegenentwurf

Gegenentwurf


Die Vorlage wurde abgelehnt


Stimmberechtigte
Total Stimmberechtigte 957'389    
Stimmbeteiligung
Eingelangte Stimmzettel 576'656    
Stimmbeteiligung 60.23%    
In Betracht fallende Stimmzettel
Gültige Stimmzettel 467'567    
Ja-Stimmen 122'240 26.1%  
Nein-Stimmen 345'327 73.9%  
Annehmende Stände 1/2    
Verwerfende Stände 19 5/2    


Fundstelle: BBl 1920 II 260
Anmerkung: Eingelangte Stimmen-Leere Stimmen-Ungültige Stimmen = 507'980. Gemäss Art. 12 des Bundesgesetzes vom 27.1.1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend Revision der BV wurden Stimmen, die sowohl Initiative und Gegenvorschlag annahmen, ungültig erklärt. Siehe auch Nachtragsbericht des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 14. Juni 1920, BBl 1920 III 566. Es fehlen die Angaben über die gültigen Stimmen ohne Antwort (Stimmen, die einzig den betreffenden Vorschlag [Initiative oder Gegenentwurf] unbeantwortet liessen, nicht aber dessen Alternative. Sie gelten daher nicht als leere Stimmen). Stimmen ohne Antwort Initiative: 17239, Gegenvorschlag: 74848 (In Betracht fallende Stimmen-(Ja Stimmen+Nein Stimmen)). Vgl. hiezu auch BBl 1984 II 392 und 397. Das Abstimmungsverfahren für Volksinitiativen mit Gegenentwurf erzwang in diesem ersten Anwendungsfall drei Anläufe zur Erwahrung der Ergebnisse der Volksabstimmung (siehe BBl 1920 II 259f, III 566f, IV 281f und BBl 1921 II 297f). Die Erwahrung benötigte ein volles Jahr, und mit jedem Erwahrungsbericht wurden wieder völlig neue Abstimmungszahlen vorgelegt. Schliesslich galt die Initiative trotz des Gegenentwurfs als angenommen, und zwar mit 'mindestens' 271'947 Ja gegen 241'441 Nein sowie mit 11 2/2 zustimmenden gegen 8 4/2 verwerfende Standesstimmen (vgl. BBl 1922 II 297f, spez. 302f und BBl 1984 II 392). Bei dieser Vorlage entspricht die Rubrik "Gültige Stimmen" der Summe der Ja- und Nein-Stimmen. Gegenentwurf: Ja-Stimmen = 112240, Gültige Stimmen = 457567, Stimmzettel ohne Antwort = 74848

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:04

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