Bundesbeschluss betreffend die Gesetzgebung des Bundes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte und über die Fortleitung und die Abgabe der elektrischen Energie (Gegenentwurf: Aufnahme eines Zusatzartikels 24bis in die Bundesverfassung)
Ja | Nein | % Ja | % Nein | |
Volk | 304'923 | 56'237 | 84.4 | 15.6 |
Stände | 19 5/2 | 1/2 |
Stimmbeteiligung 48.27%
Die Vorlage wurde angenommen
Anmerkung: Eingelangte Stimmen = Ja Stimmen+Nein Stimmen+Leere Stimmen+Ungültige Stimmen; Korrekte Addition der Stimmberechtigten = 809'606. Gemäss Berechnungen des Statistischen Amtes belief sich die Zahl der Stimmberechtigten auf 809'562 Personen; vgl. hiezu Statistisches Jahrbuch der Schweiz, 36. Jahrgang, Bern 1927. Dieser Wert wurde 1932 ohne Begründung wieder den amtlichen Abstimmungsergebnissen angeglichen, siehe hiezu Statistisches Jahrbuch der Schweiz, 1932.
Kantonsresultate / Detailangaben zu dieser Vorlage