Akkreditierung von Medienschaffenden

Für den Zutritt zum Medienzentrum Bundeshaus und zum Parlamentsgebäude benötigen Medienschaffende eine Akkreditierung oder einen Zutrittsausweis.

Akkreditierung (Dauerausweis C)

Zuständig für die Erteilung einer Akkreditierung ist die Bundeskanzlei. Medienschaffende werden gemäss Akkreditierungsverordnung (SR 172.071, Art. 2) dann akkreditiert, wenn sie hauptberuflich im Umfang von mindestens 60 Prozent einer Vollzeitstelle über das Geschehen im Bundeshaus berichten und diese journalistische Tätigkeit für Medien ausüben, die einem breiten Publikum zugänglich sind. Akkreditierungen für das Medienzentrum Bundeshaus berechtigen auch zum Zutritt ins Parlamentsgebäude. 

Zutrittsausweis Parlamentsgebäude (Dauerausweis C1 oder Tagesakkreditierung)

Medienschaffende, welche zur Ausübung ihres Berufes regelmässig oder gelegentlich Einlass ins Parlamentsgebäude benötigen, aber die Voraussetzungen für eine Akkreditierung (Dauerausweis C) nicht erfüllen, können einen Dauerausweis C1 oder eine Tagesakkreditierung beantragen. Diese Ausweise werden, gestützt auf die Parlamentsverwaltungsverordnung (ParlVV, SR 171.115), durch die Parlamentsdienste vergeben. Sie müssen direkt beim Informationsdienst der Parlamentsdienste beantragt werden. Zutrittsausweise fürs Parlamentsgebäude berechtigen auch zum Zutritt ins Medienzentrum Bundeshaus.

Direkter Kontakt Parlamentsdienste


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Kontakt

Bundeskanzlei
Sektion Kommunikation
Bundeshaus West
3003 Bern

Tel. +41 58 462 37 91
infokomm@bk.admin.ch

 

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