Geltende Regelungen
Das Publikationsgesetz (PublG) regelt die Veröffentlichung der Sammlungen des Bundesrechts (Amtliche Sammlung des Bundesrechts, AS, und Systematische Sammlung des Bundesrechts, SR) und des Bundesblatts (BBl).
Die jüngste Revision des PublG, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, hatte insbesondere den Primatwechsel von der gedruckten zur elektronischen Version der amtlichen Veröffentlichungen zum Inhalt. Seit diesem Datum ist somit die elektronische Version rechtlich massgebend.
Mit der elektronischen Publikationsplattform www.bundesrecht.admin.ch steht nun allen Bürgerinnen und Bürgern ein kostenloser und gesicherter Online-Zugang zu sämtlichen Rechtstexten des Bundes zur Verfügung.
Aufgrund dieses Paradigmenwechsels musste im Anschluss an die Gesetzesänderung die Publikationsverordnung (PublV) totalrevidiert werden. Bereits geplant ist ausserdem eine Teilrevision der Verordnung, die im Lauf des Jahrs 2017 an die Hand genommen werden soll, sofern die notwendigen technischen Voraussetzungen bis dahin geschaffen sind.
Frühere Revisionen
Anfang der 2000er-Jahre wurde die Publikationsgesetzgebung totalrevidiert und so der rechtliche Rahmen an die neue Bundesverfassung vom 18. April 1999 angepasst. Einen Überblick über die damaligen Änderungen gibt die folgende Übersicht:
Die Publikationsverordnung wurde 2010 revidiert. Diese Revision sollte insbesondere die Fristen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung klären. Die entsprechenden Erläuterungen sind im folgenden Bericht zu finden:
Erläuternder Bericht PublV vom 4. Juni 2010 (auf Französisch) (PDF, 733 kB, 20.09.2017)Der Bericht existiert lediglich in französischer Sprache