Organisationsrecht

Das Organisationsrecht regelt die Grundsätze der Regierungs- und Verwaltungstätigkeit, die Einzelheiten der Beschlussfassung sowie der Führungs- und Aufsichtstätigkeit des Bundesrates sowie den Aufbau der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung.

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/dokumentation/gesetzgebung/rechtsbereiche-der-bk/organisationsrecht.html