Der Betrieb eigener Informatik stellt das Gegenstück dar zur Nutzung von externen Informatikdienstleistungen und Public Clouds. Eigene Informatik ist eine der Voraussetzungen für digitale Souveränität. Die Rechenzentren, kurz RZ, haben deshalb eine strategische Bedeutung für den Bund. Die «Strategie Rechenzentren der zivilen Bundesverwaltung» (kurz «RZ-Strategie») präzisiert den Zweck bundeseigener RZ und leitet die Weiterentwicklung des RZ-Verbundes insgesamt her.
Auf technischer Ebene klärt und vereinheitlicht die RZ-Strategie die Eigenschaften der bundesintern verfügbaren RZ-Produkte und RZ-Dienstleistungen, was die Nutzung vereinfacht. Die RZ-Strategie enthält das für dieses Zielbild notwendige Betriebsmodell.
Die Strategie definiert zwei Anforderungsstufen, welche mit der Definition der Cloud-Stufen der Bundesverwaltung aligniert sind:
- «RZ-Stufe III» steht für Anforderungen, die mit dem gängigen Angebot in der Industrie vergleichbar sind. Diese Stufe ist für viele bestehende Anwendungen des Bundes ausreichend. Auf RZ-Stufe III ist den Informatikleistungserbringern des Bundes ergänzend die Nutzung des Angebotes der Privatwirtschaft erlaubt. Dies reduziert den Bedarf des Bundes an langfristigen Investitionen und erlaubt kurzfristige Erweiterungen zum Beispiel bei zu geringer Kapazität.
- Höhere Anforderungen werden mit der «RZ-Stufe IV» abgedeckt. Diese Stufe muss höhere Anforderungen erfüllen in den Bereichen Informationsschutz, Verfügbarkeit und Qualitätssicherung. Ausserdem müssen Anlagen der Stufe IV höhere Anforderungen erfüllen für einen digital souveränen Betrieb.
Bei der «Strategie Rechenzentren der zivilen Bundesverwaltung» handelt es sich um eine Teilstrategie nach Art. 40 Abs. 1 Bst. a der Digitalisierungsverordnung.
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