Digitale Leuchtturmprojekte

Der Bund kann Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse fördern. Diese Möglichkeit sieht Artikel 17 des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben EMBAG vor. Aktuell erarbeitet die Bundeskanzlei die Verordnungsbestimmungen zu Artikel 17 EMBAG. Voraussichtlich ab 2025 können Projekte ihre Gesuche einreichen.

Worum geht es?

Der Bund wird künftig Digitalisierungsprojekte, welche für die Gesellschaft, Wissenschaft und den Schweizer Wirtschaftsstandort einen klaren Mehrwert bieten, finanziell unterstützen können. Dazu sieht er eine Anschubfinanzierung vor. Mit einer Anschubfinanzierung sollen insbesondere Digitalisierungsprojekte unterstützt werden, die zur Umsetzung der Strategie Digitale Schweiz beitragen.

Für Fragen, wenden Sie sich an digitale-schweiz@bk.admin.ch.

Vernehmlassung 

Die Bundeskanzlei hat am 16. April 2024 das Vernehmlassungsverfahren zur neuen Verordnung über die Anschubfinanzierung für Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse eröffnet.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung finden Sie unter diesem Link.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 02.12.2021 forderten die gleichlautenden Motionen Würth (21.4377) und Guggisberg (21.4490) eine Rechtsgrundlage zur Förderung und Finanzierung von privaten Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse (sog. digitale Leuchtturmprojekte).

  • Am 16.02.2022 beantragte der Bundesrat die Annahme der Motionen. Diese wurden daraufhin von beiden Räten angenommen.

  • Am 17.03.2023 wurde die geforderte gesetzliche Grundlage für die Förderung von digitalen Leuchtturmprojekte mit Art. 17 EMBAG geschaffen und vom Stände- und Nationalrat angenommen.

  • Der Bundesrat hat im November 2023 ein Normenkonzept zur Umsetzung von Art. 17 EMBAG genehmigt. Das Konzept legt die Eckpunkte zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse fest.

  • Am 16.04.2024 hat die Bundeskanzlei das Vernehmlassungsverfahren zur neuen Verordnung über die Anschubfinanzierung für Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse eröffnet.

Welche nächsten Schritte sind geplant?

  • Die Verordnungsbestimmungen treten voraussichtlich im ersten Quartal 2025 in Kraft. Nach Inkrafttreten der Verordnungsbestimmungen können Projekte ihr Finanzierungsgesuch einreichen.

Weitere Informationen

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/digitale-transformation-ikt-lenkung/digitale-schweiz/digitale-leutturmprojekte.html