Digitale Leuchtturmprojekte

Der Bund kann Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse fördern. Diese Möglichkeit sieht Artikel 17 des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben EMBAG vor. Die Arbeiten dazu sind zurzeit sistiert. Dies weil der Bundesrat im Rahmen der Sparbemühungen auf die Subventionen für Leuchtturmprojekte verzichten möchte und Artikel 17 EMBAG aufheben möchte.

Worum geht es?

Der Bund wird künftig Digitalisierungsprojekte, welche für die Gesellschaft, Wissenschaft und den Schweizer Wirtschaftsstandort einen klaren Mehrwert bieten, finanziell unterstützen können. Dazu sieht er eine Anschubfinanzierung vor. Mit einer Anschubfinanzierung sollen insbesondere Digitalisierungsprojekte unterstützt werden, die zur Umsetzung der Strategie Digitale Schweiz beitragen.

Für Fragen, wenden Sie sich an digitale-schweiz@bk.admin.ch.

Vernehmlassung 

Am 16.07.2024 endete Vernehmlassungsverfahren zur neuen Verordnung über die Anschubfinanzierung für Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse. Innert Frist gingen insgesamt 23 Stellungnahmen von Kantonen, 5 Stellungnahmen von Parteien, 3 Stellungnahmen von Dachverbänden sowie 23 Stellungnahmen von weiteren interessierten Personen und Organisationen ein.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung finden Sie unter diesem Link.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 02.12.2021 forderten die gleichlautenden Motionen Würth (21.4377) und Guggisberg (21.4490) eine Rechtsgrundlage zur Förderung und Finanzierung von privaten Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse (sog. digitale Leuchtturmprojekte).

  • Am 16.02.2022 beantragte der Bundesrat die Annahme der Motionen. Diese wurden daraufhin von beiden Räten angenommen.

  • Am 17.03.2023 wurde die geforderte gesetzliche Grundlage für die Förderung von digitalen Leuchtturmprojekte mit Art. 17 EMBAG geschaffen und vom Stände- und Nationalrat angenommen.

  • Der Bundesrat hat im November 2023 ein Normenkonzept zur Umsetzung von Art. 17 EMBAG genehmigt. Das Konzept legt die Eckpunkte zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse fest.

  • Am 16.04.2024 hat die Bundeskanzlei das Vernehmlassungsverfahren zur neuen Verordnung über die Anschubfinanzierung für Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse eröffnet.

Verzicht von Subventionen für Leuchtturmprojekte

An seiner Sitzung vom 20. September 2024 hat der Bundesrat festgelegt, welche Entlastungsmassnahmen aus dem Bericht der von ihm eingesetzten Expertengruppe «Ausgaben- und Subventionsüberprüfung» weiterverfolgt werden sollen. Der Bundesrat ist dem Vorschlag der Expertengruppe gefolgt, dass auf die Subventionen für Leuchtturmprojekte verzichtet werden soll. Voraussichtlich im Januar 2025 soll die Vernehmlassung eröffnet werden, die die Streichung des Artikels 17 im EMBAG vorsieht. Die Arbeiten sind darum sistiert und es werden auch keine Gesuche entgegengenommen.

Weitere Informationen

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/digitale-transformation-ikt-lenkung/digitale-schweiz/digitale-leutturmprojekte.html