Die strategischen Ziele sind das Kernstück der Strategie Digitale Bundesverwaltung. Zur besseren Orientierung sind sie in thematischen Schwerpunkten (SP) gebündelt. Pro Schwerpunkt erwarten wir einen prioritären Nutzen für die Verwaltung, die Bevölkerung oder die Wirtschaft – prioritär, weil die Umsetzung der strategischen Ziele in mehreren Bereichen einen Nutzen stiften kann und soll.
Indikatoren zum Nutzen
Damit der zu erwartende Nutzen fassbarer wird, beobachten wir die Entwicklung der digitalen Transformation in der Bundesverwaltung über eine Auswahl von Indikatoren. Dazu werden bestehende und bereits geplante Erhebungen genutzt. Der Ausgangswert und die angestrebte Zielrichtung werden im vorliegenden Dokument pro Indikator benannt. Es finden sich nicht in jedem Fall bestehende Indikatoren, welche den Nutzen direkt messen. Es ist jedoch immer eine Annäherung an das Thema möglich. Die gewählten Indikatoren sind somit ein Hilfsmittel, um jährlich den Stand der Digitalen Transformation einschätzen und eine Diskussion über zusätzliche Massnahmen führen zu können.
Die eigentliche Evaluation der Strategie-Ziele erfolgt über das Controlling.
Schwerpunkt 1: Digitale Verwaltung vernetzt denken und gestalten
Strategische Ziele
1.
Die Bundesverwaltung schafft und nutzt Synergiepotenziale und entwickelt Behördenleistungen als Wertschöpfungsnetzwerke (end-to-end, Mehrfachnutzung, einfacher Zugang über Schnittstellen/API).
2.
Die Verwaltungseinheiten stellen ihre digitalen Behördenleistungen möglichst offen zur Verfügung.
3.
Die Bundesverwaltung schafft auf gemeinsamen Plattformen Transparenz über alle verfügbaren digitalen Angebote.
4.
Die Verwaltungseinheiten nutzen bestehende, auf Standards basierende Daten und Lösungen.
5.
Die Bundesverwaltung stellt allen Akteuren eine verlässliche digitale Identität zur Verfügung, für die sich Zugriffsrechte gezielt vergeben lassen und die integral in den Prozessen der Verwaltung genutzt wird.
6.
Die Bundesverwaltung nutzt die Möglichkeiten, die das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) bietet (z.B. Pilotversuche, Leuchtturmvorhaben, Bereitstellung von IKT-Mittel).
Nutzenerwartung
- Der Bevölkerung und Wirtschaft stehen durchgängige und einfache Behördenleistungen des Bundes zur Verfügung.
- Die Bundesverwaltung baut ihre Anwendungen modular und nutzt Synergien durch gemeinsame Dienste und Wiederverwendung.
- Behörden aller föderalen Ebenen können auf interoperable Anwendungen und Informationen zugreifen.
Messung
Wie ist erkennbar, ob der erwartete Nutzen realisiert werden kann?
Indikator |
Ausgangspunkt |
Zielrichtung |
---|---|---|
Bereitstellung Datensammlungen via API Quelle: Bundesamt für Statistik |
23 API |
Alle nutzbaren API |
Schwerpunkt 2: Nutzer- und Nutzungsorientierung steigern
Strategische Ziele
7.
Die Verwaltungseinheiten gestalten ihre Behördenleistungen einfach sowie interoperabel und bündeln diese behördenübergreifend integriert und entlang von Lebens- und Unternehmensereignissen.
8.
Die Verwaltungseinheiten legen transparent offen, über welche Funktionalitäten ihre Behördenleistungen verfügen.
9.
Die Verwaltungseinheiten ziehen die Nutzerinnen und Nutzer und andere Beteiligte in die Gestaltung ihrer Behördenleistungen ein.
Nutzenerwartung
- Der Bevölkerung und Wirtschaft stehen die Behördenleistungen gebündelt zur Verfügung (One-Stop-Government).
- Die Wirtschaft und Bevölkerung können Behördenleistungen einfach und rasch beziehen.
Messung
Wie ist erkennbar, ob der erwartete Nutzen realisiert werden kann?
Indikator |
Ausgangspunkt |
Zielrichtung |
---|---|---|
Verfügbarkeit Dienste der CH Behörden für Lebens- und Unternehmensereignisse Quelle: E-Government Benchmark |
Bevölkerung 70% (74% EU27+) Unternehmen 79% (81% EU27+) |
100% Dienste Bund (Ausgangswert aktuell für Dienste CH) |
Nutzerzufriedenheit Dienste der CH Behörden Quelle: Studie DVS |
Bevölkerung 64% (äusserst/eher zufrieden) |
Aktuelle Werte steigern |
Evaluation Nutzerfokus Dienste der CH Behörden Quelle: E-Government Benchmark |
Zugang 79 Benutzerfreundlichkeit mobil 96 Online-Support 87 (Daten 2022) |
Aktuelle Werte erhalten und steigern |
Transparenz Dienste der CH Behörden Quelle: E-Government Benchmark |
44% CH 62% EU27+ |
Im Durchschnitt der EU27+ |
Zentraler Zugang, 1 Account Dienste der CH Behörden für Unternehmen (Vollzug Bundesrecht). Quelle: Botschaft Unternehmens-entlastungsgesetz (UEG, BBl 2023 166) |
Zu bestimmen |
100% Behördenleistungen für Unternehmen (Vollzug Bundesrecht) auf easygov.swiss |
Schwerpunkt 3: Datennutzung vertrauensvoll aufbauen
Strategische Ziele
10.
Die Bundesverwaltung schafft rechtliche und organisatorische Grundlagen, damit Behörden aller föderalen Ebenen und zugewandte Organisation bestehende Daten mehrfach nutzen können.
11.
Die Bundesverwaltung denkt bereits bei der Datenerhebung an die mögliche Weiternutzung von Daten (Wertschöpfungsnetzwerke) und harmonisiert diese an der Quelle.
12.
Die Bundesverwaltung baut ein Datenökosystem mit zugehörigen Datenräumen auf.
Nutzenerwartung
- Die Anspruchsgruppen können die Daten des Bundes nach klaren Regeln für Ihre Zwecke wertschöpfend nutzen (Sekundärnutzung), wobei die Interessen und Rechte der betroffenen Personen zu wahren sind.
- Bevölkerung und Wirtschaft müssen ihre Daten bei Interaktionen mit der Verwaltung nur einmal erfassen (Once-Only).
- Die Bevölkerung und Wirtschaft können einfach nachvollziehen, wofür die Bundesverwaltung ihre Daten nutzt.
Messung
Wie ist erkennbar, ob der erwartete Nutzen realisiert werden kann?
Indikator |
Ausgangspunkt |
Zielrichtung |
---|---|---|
Anzahl OGD-Daten Quelle: Bundesamt für Statistik |
940 (frei) 3309 (Quellenangabe) 4398 (Vorbehalt Bewilligung) |
Aktuelle Werte deutlich steigern (EMBAG: 100%) Positive Entwicklung in Richtung vorteilhafte Lizenzen |
Anzahl OGD Organisationen Quelle: Voranschlag 2023 |
112 Organisationen auf |
Aktuelle Werte deutlich steigern (gemäss Erwartung im VA mindestens 172 ab 2027) |
Vorausgefüllte Formulare bei Diensten der CH Behörden Quelle: E-Government Benchmark |
26% Dienste CH |
Im Durchschnitt der EU27+ |
Vertrauen in Online-Dienste Bund Quelle: Studie DVS |
Bevölkerung eher/gross 70% Unternehmen eher/gross 75% |
Aktuelle Werte steigern |
Schwerpunkt 4: Digitale Souveränität stärken
Strategische Ziele
13.
Die Bundesverwaltung verpflichtet sich der Förderung der eigenen Entscheidungsfreiheit im Umgang mit digitalen Diensten und setzt sich mit bestehenden Abhängigkeiten auseinander.
14.
Die bundesspezifischen Anforderungen an Sicherheit und Verfügbarkeit der Rechenzentren, Netzwerke und Dienstleistungen werden durch die Betreiber erfüllt.
15.
Die Bundesverwaltung stellt verwaltungsintern Private und Public Cloud-Dienste zur Verfügung und die Governance für deren Nutzung schafft klare Verantwortlichkeiten.
Nutzenerwartung
- Die Bundesverwaltung gestaltet ihre Entscheidungsfreiheit in strategischen Bereichen der digitalen Bundesverwaltung (digitale Souveränität).
- Bevölkerung, Unternehmen und Behördenpartnerinnen haben Vertrauen in die Bundesverwaltung.
Messung
Wie ist erkennbar, ob der erwartete Nutzen realisiert werden kann?
Indikator |
Ausgangspunkt |
Zielrichtung |
---|---|---|
Daten zum Life-Cycle Management Quelle: Ehemaliges IKT-Cockpit DTI |
Datenbereinigung nach |
Ablösung bei End-of-Life Anwendungen geregelt |
Entwicklung freihändige Vergabe (nach BöB 21.2 c) Quelle: Beschaffungscontrolling Bundesverwaltung |
59% der Anzahl freihändiger IKT-Vergaben über dem WTO-Schwellenwert |
Aktuelle Werte senken |
Schwerpunkt 5: Innovation und Veränderung erleichtern
Strategische Ziele
16.
Die Bundesverwaltung erkennt entscheidende Zukunftstrends und befasst sich frühzeitig mit den möglichen Konsequenzen für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
17.
Die Bundesverwaltung nutzt bestehende und schafft geeignete Rahmenbedingungen, die das gezielte Testen und Erproben von neuen Lösungen ermöglicht.
18.
Die Bundesverwaltung erkennt disruptive Technologien und regelt deren Nutzung in der Bundesverwaltung zeitnah und unter Einbezug von Wissenschaft und Wirtschaft.
19.
Die Schweiz nutzt die Chancen der künstlichen Intelligenz, reduziert ihre Risiken und setzt sich für einen innovativen Standort Schweiz und eine zukunftsgerichtete nationale und internationale Regulierung ein.
20.
Die Verwaltungseinheiten vernetzen sich zu innovativen Themen, die mehrere Einheiten betreffen und nutzen den Wissenstransfer von Wissenschaft und Wirtschaft in die Verwaltung.
Nutzenerwartung
- Die Bundesverwaltung hat innerhalb des rechtlichen Rahmens die Möglichkeit, innovative Lösungen auszutesten.
- Die Bundesverwaltung ist veränderungsbereit und lernt aktiv aus den Entwicklungen ausserhalb der Verwaltung.
Messung
Wie ist erkennbar, ob der erwartete Nutzen realisiert werden kann?
Indikator |
Ausgangspunkt |
Zielrichtung |
---|---|---|
Anzahl Pilotversuche Quelle: Zu bestimmen |
Keine |
Erste Versuche bis 2 Jahre nach Inkrafttreten Kontinuierliche Nutzung |
Anträge mit hohem Strategiebeitrag Quelle: Zentrale Mittel für Digitalisierungs- |
Zu bestimmen 2024 |
Hoher Strategiebeitrag |
Schwerpunkt 6: Zeitgemässe Verwaltungsorganisation und Kulturwandel fördern
Strategische Ziele
21.
Die Bundesverwaltung bewegt sich erkennbar vom «Silo-Denken» weg und nutzt die Digitalisierung innerhalb der rechtlichen Grenzen, einschliesslich des Departementalprinzips, als Chance zu ihrer Modernisierung.
22.
Die Bundesverwaltung stärkt die funktions- und organisationsübergreifende Zusammenarbeit mit geeigneten Prozessen und Instrumenten.
23.
Die Bundesverwaltung stellt eine moderne Arbeitsumgebung für die digitale, hybride und analoge Zusammenarbeit zur Verfügung.
24.
Die Bundesverwaltung schafft die nötigen Voraussetzungen und positioniert sich im Bereich der Digitalisierung als attraktive Arbeitgeberin.
25.
Die Bundesverwaltung unterstützt als Arbeitgeberin ihre Mitarbeitenden im Wissensmanagement und bei der Entwicklung digitaler Kompetenzen, indem sie einheitliche und interoperable Methoden und Tools zur Verfügung stellt sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten anbietet.
Nutzenerwartung
- Die Mitarbeitenden werden in der digitalen Transformation durch die zuständigen Verwaltungseinheiten unterstützt.
- Die Bundesverwaltung ist eine attraktive Arbeitgeberin.
- Die Bundesverwaltung teilt Wissen innerhalb der Verwaltung aktiv und löst Probleme gemeinsam.
- Behörden aller föderalen Ebenen, Wirtschaft und Bevölkerung können erarbeitetes Wissen der Bundesverwaltung weiterverwenden.
- Die Bundesverwaltung verfügt über die nötige Kompetenz, um digitale Behördenleistungen fortlaufend weiterzuentwickeln.
Messung
Wie ist erkennbar, ob der erwartete Nutzen realisiert werden kann?
Indikator |
Ausgangspunkt |
Zielrichtung |
---|---|---|
Verhältnis Support-Anfragen bei VE-Übertritten zu Gesamtzahl VE-Übertritte Quelle: BIT (SLA-Reportingtool) Eidg. Personalamt (Übertrittsstatistik) |
Zu bestimmen mit LE |
Abnahme Support-Bedarf |
Studenten Ranking Quelle: Universum |
Top 1-Top 20-Top 40 |
Aktuelle Werte erhalten und steigern |
Zufriedenheit MA mit Bund als Arbeitgeberin Quelle: Eidg. Personalamt |
72 Punkte Positiv |
Aktuellen Wert erhalten oder steigern |
Umgang mit Digitalisierung (Selbsteinschätzung MA) Quelle: Eidg. Personalamt |
84 Punkte, Positiv |
Aktuellen Wert steigern |
Schwerpunkt 7: Digitale Transformation koordiniert beschleunigen
Strategische Ziele
26.
Die Bundesverwaltung schafft ein einheitliches Verständnis für die Ziele der digitalen Transformation und der dafür notwendigen Veränderungen.
27.
Die Verwaltungseinheiten organisieren sich gemäss den Anforderungen der digitalen Transformation als Teilelement ihres Aufgabengebiets.
28.
Die Verwaltungseinheiten mit Querschnittsaufgaben in der Bundesverwaltung stimmen die von ihnen verantworteten Strategien aufeinander ab und setzen diese komplementär um.
Nutzenerwartung
- Die Bundesverwaltung hat ein gemeinsames Verständnis über die Verantwortlichkeiten und Prioritäten der digitalen Transformation.
- Die Mitarbeitenden verstehen die Veränderungen in der digitalen Transformation und gestalten diese aktiv mit.
- Die Bundesverwaltung reagiert rasch auf Veränderungen und passt ihre Prioritäten flexibel an.
Messung
Wie ist erkennbar, ob der erwartete Nutzen realisiert werden kann?
Indikator |
Ausgangspunkt |
Zielrichtung |
---|---|---|
Förderung der Digitalisierung in der VE (Einschätzung MA) Quelle: Eidg. Personalamt |
75 Punkte Zustimmung |
Aktuellen Wert steigern |