Portale mit digitalen Behördenleistungen werden immer wichtiger. Die Integrations-Sollarchitektur definiert Architekturprinzipien, damit die Behördenportale interoperabel sind. Damit können die Nutzenden leicht von Portal zu Portal wechseln.
Behördenportale sind ein zentrales Angebot, über welches Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Leistungen des Staates digital beziehen können. Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass die Nutzenden möglichst einfach von einem Portal zum nächsten wechseln können. Dazu müssen die Portale interoperabel sein, also einfach miteinander kommunizieren und Daten austauschen können.
Hier setzt die «Integrations-Sollarchitektur» an. Sie legt Prinzipien fest, die für alle Behördenportale des Bundes gelten sollten. Sie richtet sich an Behörden, die ein Portal aufbauen oder betreiben. Die Sollarchitektur adressiert folgende Themen:
1) Der technologieneutrale Interoperabilitätsrahmen legt fest, wie die notwendige Dateninteroperabilität erreicht werden kann.
2) Die Integrationsmuster samt den nötigen Schnittstellen: dank der beiden Integrationsmuster «Implementation» und «Einbindung» kann ein Behördenleistungsportal eine extern zur Verfügung gestellte Behördenleistung integrieren. Damit können Behördenleistungen auf mehreren Portalen bezogen werden.
Die Sollarchitektur bildet die Basis für die Umsetzung der Empfehlungen der EFK Prüfung zu den Synergiepotenzialen bei IT-Portalen des Bundes (EFK-20386) und der strategischen Leitlinie «Benutzerorientierte Behördenportale»
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundeskanzlei BK
Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI)
Monbijoustrasse 91
3003 Bern
- Tel.
- +41 58 463 46 64