Vorlagen mit laufender Referendumsfrist

Zu fakultativen Referenden werden Unterschriftenlisten lediglich für jene Erlasse angeboten, für welche jemand der Bundeskanzlei kundgetan hat, konkret ein Referendum zu lancieren. Die angebotenen Unterschriftenlisten beschränken sich auf jene Organisationen, welche der Bundeskanzlei kundgetan haben, selber Referendumsunterschriften zu sammeln.

Selbstverständlich dürfen Sie nur eine der in diesem PDF-Dokument vorhandenen Unterschriftenlisten unterzeichnen.

Unterschriftenlisten Titel
Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (Erwerbsersatzgesetz, EOG) (Taggelder für den hinterlassenen Elternteil)
Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) (Verbesserungen der Funktionsweise des Parlamentes, insbesondere in Krisensituationen)
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)
Schweizerische Zivilprozessordnung (Zivilprozessordnung, ZPO) (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung)
Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)
Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) (Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz)
Bundesgesetz über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus
Strassenverkehrsgesetz (SVG)
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Albanien über soziale Sicherheit
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrags zwischen der Schweiz und Kosovo über Rechtshilfe in Strafsachen
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit und Koordinierung der Wettbewerbsbehörden
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Ausnahmen von der Pflicht einer dreijährigen Tätigkeit)

Letzte Änderung 12.05.2023 19:24

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