Kreisschreiben des Bundesrates
6.5 Besondere Kontroll- und Fristanordnungen
6.5.1 Kontrolle der Kandidaturen
Um Doppelkandidaturen (gemäss Ziff. 6.4.3) zu vermeiden, sind zusätzlich zu IT-Kontrollabgleichen in jedem Kanton sämtliche Kandidaturen minutiös manuell zu kontrollieren und abzugleichen. Dafür muss jeder Kanton in der fraglichen Zeit unbedingt auch das nötige Personal bereitstellen.
6.5.2 Erweitertes Dienstleistungsangebot
Kantone mit erweitertem Dienstleistungsangebot (beispielsweise amtlicher Einholung der Stimmrechtsbescheinigungen) müssen den Wahlanmeldetermin und den Druck der Wahlzettelsätze notfalls um eine Woche vorziehen. Am Datum des dem Bund verbindlich gemeldeten Wahlanmeldeschlusses müssen die Stimmrechtsbescheinigungen eingeholt sein.