Nationalratswahlen 2015

Kreisschreiben des Bundesrates

4.4 Zustellung des Wahlmaterials an Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie an Bundesangestellte im Ausland

4.4.1 Besondere Situation. Stimmregister

 

Der Bundesrat lädt die Kantone ein, der besonderen Situation der Auslandschweizerinnen und -schweizer Rechnung zu tragen. Das betrifft insbesondere die Zustellung des Wahlmaterials und das Stimmregister. Im Zusammenhang mit dem Stimmregister bittet der Bundesrat die Kantone, bei der Bereinigung beziehungsweise der Streichung von Auslandschweizerinnen und schweizern aus dem Stimmregister aufgrund fehlender Wiederanmeldung kulant zu sein. Die Einführung des neuen Auslandschweizergesetzes22 steht bevor. Im Zuge dieser Gesetzesänderung ist vorgesehen, auf die Wiederanmeldepflicht zu verzichten. Angesichts der bevorstehenden Rechtsänderung möchte der Bundesrat die Kantone einladen, die Wiederanmeldepflicht bei Auslandschweizern grosszügig zu handhaben.


4.4.2 Versand späestens am 1. Oktober 2015

 

Bei den Nationalratswahlen 2011 gab es mehrere Reklamationen von Auslandschweizerinnen und -schweizern, sie hätten ihre Wahlunterlagen zu spät erhalten. Erhielten die Auslandschweizerinnen und -schweizer die Wahlunterlagen erst spätestens zehn Tage vor dem Wahltag, wäre es vielen nicht möglich, brieflich an den Nationalratswahlen teilzunehmen. Deshalb ersucht der Bundesrat die Kantone, darauf hinzuwirken, dass Druck und Versand aller Wahlzettel spätestens eine Woche vor dem 8. Oktober 2015 abgeschlossen sind. Dies gilt auch für Kantone, die anlässlich der Gesamterneuerungswahlen vom 18. Oktober 2015 den elektronischen Stimmkanal einsetzen werden. Ebenso empfiehlt der Bundesrat, Wahlmaterial für Auslandschweizerinnen und schweizer, die ihre Stimme persönlich an der Urne abgeben möchten und sich bei der Stimmgemeinde angemeldet haben, bereits ab der letzten Septemberwoche auf der Gemeinde bereitzustellen, damit diese ihre Dokumente abholen können.


4.4.3 Zustellung an den Kurierdienst des EDA spätestens Ende September 2015

 

Die im Ausland eingesetzten Angestellten des Bundes können für den Hin- und Rückversand des Wahlmaterials den Kurierdienst des EDA benutzen. Um den Bundesangestellten im Ausland die Ausübung des Wahlrechts zu ermöglichen, sollten die betroffenen Gemeinden die Wahlzettel dem Kurierdienst des EDA wenn möglich bis spätestens Ende September 2015 zustellen.



22 Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates zur parlamentarischen Initiative «Für ein Auslandschweizergesetz» (11.446), BBl 2014 1915.


Letzte Änderung 21.01.2015

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