Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Bei Wohnsitzwechsel während der letzten vier Wochen vor einem Urnengang erhalten Stimmberechtigte das Wahlmaterial am neuen Wohnsitz nur gegen den Nachweis, dass das Stimmrecht am bisherigen politischen Wohnsitz nicht bereits ausgeübt wurde. Wie ist dieser Nachweis zu erbringen?

Neuzuzüger übergeben der neuen Gemeinde entweder das noch unbenützte Wahlmaterial, das sie am alten Wohnsitz erhalten haben, oder eine Bescheinigung der früheren Wohnsitzgemeinde, dass sie dort noch nicht gewählt haben. Unbenützt ist das Wahlmaterial, falls der Einfachstimmausweis (je nach Kanton Karte oder adressiertes Stimmkuvert) beiliegt. Hat der Stimmausweis ein Rubbelfeld, darf dieses nicht bereits freigerubbelt sein. Andernfalls erbringt nur eine Rückfrage bei der früheren Wohnsitzgemeinde Klarheit über die Ausübung des Stimmrechts. Geben wegziehende Stimmberechtigte ihr Stimmmaterial der bisherigen Gemeinde zurück, haben sie Anspruch auf eine Bestätigung, dass sie ihr Stimmrecht noch nicht ausgeübt haben.

Gesetzesgrundlagen



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Letzte Änderung 31.12.2011

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