Kreisschreiben des Bundesrates
7 Information und Beschwerdewesen
71 Meldung der Ergebnisse
Wir ersuchen Sie, mit allen geeigneten Mitteln auf eine möglichst rasche und fehlerfreie Ermittlung der Wahlergebnisse zu dringen. Zu diesem Zweck wollen Sie die in Ihrem Kanton hierfür bezeichneten Amtsstellen (Gemeinde-, Kreis- und Bezirksbehörden) anweisen, die Wahlergebnisse sofort per Telefax, telefonisch oder elektronisch Ihrer Staatskanzlei oder einer andern hierfür bestimmten Zentralstelle zu melden. Die Staatskanzlei oder die Zentralstelle übermittelt dann das Wahlergebnis des Kantons sofort nach der Ermittlung über Telefax (031/3225843 oder 031/3255053) der Bundeskanzlei, ohne die Beschwerdefrist abzuwarten.