Nationalratswahlen 2007

Kreisschreiben des Bundesrates

37 Amtlicher Informationsfluss

Besonderes Augenmerk ist seitens der Kantone darauf zu richten, welche Daten, Dokumente oder Informationen welcher Bundesstelle zu übermitteln sind. Das Bundesamt für Statistik benötigt Informationen für längerfristige statistische Erhebungen; die Bundeskanzlei hingegen hat innert weniger Tage den Wahlbericht zu erstellen und damit die Grundlage für die Erwahrung aller Wahlresultate durch den neugewählten Nationalrat zu Beginn der Legislatur aufzubereiten. Bundesamt für Statistik und Bundeskanzlei liegen räumlich weit auseinander. Mit einer sorgfältig beachteten Einhaltung aller ihrer Meldepflichten helfen die Kantone mit, im grössten Zeitdruck unnötige Sucharbeit und Zeitverluste zu vermeiden. Keinesfalls befreit sich ein Kanton mit der Lieferung einer Information, eines Dokuments oder von Daten an das Bundesamt für Statistik von seiner Meldepflicht gegenüber der Bundeskanzlei, und Analoges gilt auch umgekehrt.

Das Bundesamt für Statistik wird die Kantone rechtzeitig über die für statistische Zwecke benötigten Daten und die Möglichkeiten der Datenübermittlung informieren.


Letzte Änderung 31.12.2007

Zum Seitenanfang