Nationalratswahlen 2007

Kreisschreiben des Bundesrates

33 Vorkehren gegen Manipulation

Insbesondere soll dafür gesorgt werden, dass von keiner und keinem Stimmberechtigten mehr als ein einziger Wahlzettel in die Urne gelegt werden kann.

Von Gemeinden mit engen Platzverhältnissen in den Isoloirs ist zu verlangen, dass sie diese gegebenenfalls mit postfachartigen Gestellen versehen, in denen die Wahlzettel aller kandidierenden Gruppierungen gleich gut sichtbar aufliegen.

Wir ersuchen Sie, den Artikeln 5-8 BPR Nachachtung zu verschaffen und sicherzustellen, dass die Gemeindebriefkasten bei Ermöglichung vorzeitiger Stimmabgabe gross genug konzipiert und ihre Leerung in genügender Frequenz sichergestellt werden, damit kein Diebstahl von Wahlmaterial möglich wird. Die Leerung muss unter Kontrolle einer namentlich bezeichneten Zweitperson erfolgen.


Letzte Änderung 31.12.2007

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