Nationalratswahlen 2007

Kreisschreiben des Bundesrates

2 Repräsentation von Frauen und Männern

Seit der Annahme von Artikel 4 Absatz 2 (heute: Art. 8 Abs. 3) der Bundesverfassung am 14. Juni 1981 sind Bund und Kantone bemüht, rechtliche und tatsächliche Diskriminierungen zu beseitigen, von denen die Frauen im familiären, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld betroffen sind. Wir erlauben uns daher, Sie auf ein Defizit bei der Repräsentation von Frauen im Nationalrat hinzuweisen. Bei den letzten Nationalratswahlen 2003 wurde wenig mehr als jeder vierte Sitz durch eine Frau besetzt (26 %). Hier besteht ein offensichtlicher Nachholbedarf, bis das wünschbare Ziel einer ausgeglichenen Repräsentation der Geschlechter erreicht ist.

Wie die Grafik 1 zeigt, bestellte bei den Nationalratswahlen 2003 kein einziger Stand seine Delegation paritätisch; bei allen Kantonen bestehen mehr oder weniger ausgeprägt Repräsentationsdefizite; in acht Kantonen wurden ausschliesslich Männer in den Nationalrat gewählt.

Grafik 1: Nationalratswahlen 2003 - Anteile der gewählten Frauen und Männer nach Kantonen

Wir bitten Sie, in Ihrem Kanton die Wahlberechtigten auf das allfällige Missverhältnis in der Repräsentation von Frauen und Männern aufmerksam zu machen und Möglichkeiten aufzuzeigen, diesem entgegenzuwirken.


Letzte Änderung 31.12.2007

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