«Public Clouds Bund»: Leistungen können bezogen werden

Bern, 02.11.2022 - Das Bundesverwaltungsgericht lehnt den Antrag einer Privatperson auf vorsorgliche Massnahmen ab. Die Person hatte verlangt, den Bezug von Cloud-Diensten bei ausländischen Anbietern vorsorglich zu verbieten. Die Einheiten der Bundesverwaltung können nun im Rahmen von «Public Clouds Bund» Cloud-Dienste beziehen. Für jedes Projekt müssen vor dem Bezug umfangreiche Abklärungen vorgenommen werden.

Wie die Bundeskanzlei am 27. September 2022 bekannt gab, wurde der Entscheid abgewartet, bevor Dienste im Rahmen von «Public Clouds Bund» (WTO-20007) bezogen werden. Ein Bürger beantragte auf dem Gerichtsweg die Anordnung sogenannter vorsorglicher Massnahmen, damit die Bundesverwaltung Arbeiten zum Bezug von Public-Cloud-Diensten bei ausländischen Anbietern einstellt. Der entsprechende Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts liegt nun vor. Er kann vor Bundesgericht angefochten werden.

Die Bundeskanzlei hat den Entscheid analysiert. Sie stellt fest, dass das Gericht den Antrag ablehnt und somit das Gericht keine Basis sieht, den Bezug von Cloud-Diensten vorsorglich zu stoppen. Aufgrund des Entscheids des Gerichts hat die Bundeskanzlei entschieden, dass die Verwaltungseinheiten – nach den vorgesehenen Abklärungen – entsprechende Dienste über die WTO-20007 beziehen dürfen. Das Verfahren läuft weiter und dürfte voraussichtlich noch einige Zeit dauern.

Der Abruf von Leistungen im Rahmen von «Public Clouds Bund» bleibt optional. Ämter, die in diesem Rahmen Cloud-Dienste nutzen wollen, müssen zuerst ein anbieterneutrales Pflichtenheft erstellen und umfangreiche Abklärungen durchführen. Die Departemente und die Bundeskanzlei sind in ihrem Aufgabenbereich zuständig für den Entscheid, ob sie Public-Cloud-Dienste einsetzen.


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