Das Abstimmungsbüchlein des Bundesrates erhält ein moderneres Erscheinungsbild

(Letzte Änderung 08.12.2017)

Bern, 08.12.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2017 das neue Gestaltungskonzept für die Abstimmungserläuterungen verabschiedet. Die Erneuerung zielt auf eine bessere Leseführung sowie eine klarere Gestaltung ab. In den neuen Erläuterungen des Bundesrates erhalten die Referendums- und die Initiativkomitees sowie der Bundesrat gleich viel Platz für ihre jeweiligen Argumente. Die Erläuterungen erscheinen voraussichtlich für den Urnengang vom 23. September 2018 das erste Mal im neuen Kleid

Auch im neuen Look bleibt das Abstimmungsbüchlein das Abstimmungsbüchlein. Mit den Erläuterungen erfüllt der Bundesrat weiterhin seinen Informationsauftrag. Gemäss Bundesgesetz über die politischen Rechte muss er den Abstimmungsvorlagen «eine kurze, sachliche Erläuterung des Bundesrates beigegeben, die auch den Auffassungen wesentlicher Minderheiten Rechnung trägt» (Art.11 Abs. 2). Dabei hat er die «Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit» (Art. 10a Abs. 2) zu beachten.

Das neue Gestaltungskonzept trägt jedoch den heutigen Lesegewohnheiten besser Rechnung. Und es setzt klare Akzente der Erneuerung. Diese betreffen insbesondere Titelblatt und Rückseite, den Farbeinsatz und den Aufbau der Broschüre. So stehen die Kapitel «In Kürze» zu allen Vorlagen vorne in der Broschüre direkt hintereinander. Das ermöglicht den Stimmberechtigten eine rasche Auseinandersetzung mit allen Vorlagen. Als Herzstück der Neugestaltung enthält die Doppelseite «In Kürze» alle Informationen für eilige Leserinnen und Leser: Kern der Vorlage, Abstimmungsfrage, Ja- und Nein-Argumente, Abstimmungsergebnis in National- und Ständerat, Website-Adressen mit weiterführenden Informationen.

Mitwirkung der Departemente, Einbezug der Nutzerinnen und Nutzer

Die Bundeskanzlei BK hat das neue Gestaltungskonzept unter Mitwirkung der Departemente entwickelt. Für die Neugestaltung der Abstimmungserläuterungen hatte die BK einen Wettbewerb mit drei Agenturen organisiert, den Wirz Brand Relations gewonnen hat. Teil des Erneuerungsprozesses war auch eine Befragung von ausgewählten Stimmberechtigten in der Deutsch- und in der Westschweiz. Die Teilnehmenden beurteilten das neue Gestaltungskonzept besser als die bisherige Broschüre. Besonders positiv fanden sie das Angebot für eilige Leser, also die Konzentration der Kapitel «In Kürze» vorne in der Broschüre. Die externen Kosten für die Neugestaltung beliefen sich auf insgesamt gut 80‘000 Franken.

Mehr Platz für die Argumente des Komitees

Mit der Neugestaltung der Erläuterungen erhalten die Initiativ- und die Referendumskomitees und der Bundesrat für ihre jeweiligen Argumente gleich viel Platz, in der Regel je maximal eineinhalb Seiten. Die Komitees erhalten somit mehr Platz als bisher. Bei obligatorischen Referenden, wo es kein Initiativ- oder Referendumskomitee gibt, steht für das Kapitel «Beratungen im Parlament» neu derselbe Umfang zur Verfügung.

Im Rahmen der Verabschiedung der erneuerten Abstimmungserläuterungen wurde der Bundesrat auch über das weitere Vorgehen zum Postulat 17.3230 informiert. Laut Postulat sollen die parlamentarischen Minderheiten bei obligatorischen Referenden im Abstimmungsbüchlein angemessen zur Geltung kommen. Nachdem der Nationalrat das Postulat angenommen hat, prüft der Bundesrat das Anliegen in einem Bericht.

    


Adresse für Rückfragen

René Lenzin
Stv. Leiter Sektion Kommunikation
+41 58 462 54 93
rene.lenzin@bk.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundeskanzlei
http://www.bk.admin.ch

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-69142.html