Vote électronique bei eidgenössischer Volksabstimmung vom Juni 2012

(Letzte Änderung 04.04.2012)

Bern, 04.04.2012 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4. April die Gesuche von 12 Kantonen für den Einsatz von Vote électronique bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 bewilligt. Rund 164'000 Stimmberechtigte werden die Möglichkeit erhalten, ihre Stimme über das Internet abzugeben. Alle 12 Kantone haben bereits Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt.

Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Bundesrat die Gesuche aus den zwölf Kantonen Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf gutgeheissen und somit 164'000 Stimmberechtigten die Möglichkeit eröffnet, ihre Stimme am 17. Juni 2012 per Mausklick abzugeben. Dies entspricht bei total 5'100'000 Stimmberechtigten einem Anteil von 3.2 Prozent des gesamtschweizerischen Elektorats oder rund einem Drittel des Maximalwerts gemäss Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte (VPR, SR 161.11).

Zugelassenes Elektorat
Die Auslandschweizer Stimmberechtigten gelten weiterhin als priorisierte Zielgruppe. In 10 Kantonen werden wie bis anhin ausschliesslich diese Gruppe von Stimmberechtigten ihre Stimme über das Internet abgeben können. Im Kanton Genf werden nebst den Auslandschweizerinnen und -schweizern auch rund 71'000 Stimmberechtigte mit Wohnsitz im Kanton an den Versuchen mit Vote électronique teilnehmen können. Der Kanton Neuenburg bietet rund 25'000 Stimmberechtigten mit Wohnsitz im Kanton Neuenburg die Möglichkeit zur Teilnahme mittels Vote électronique an.

Moderate Erhöhung der Limite
Nach Art. 27c Abs. 2 VPR achtet der Bundesrat darauf, dass nicht mehr als 10 Prozent der eidgenössischen Stimmberechtigten in die Versuche einbezogen werden. Bei obligatorischen Referenden, bei denen auch das Ständemehr entscheidend ist, wurden bis anhin zudem nicht mehr als 20 Prozent der jeweils betroffenen kantonalen Elektorate zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, diese Limite von 20 auf 30 Prozent zu erhöhen. Die 10 Prozent-Begrenzung bleibt jedoch bestehen. Zurzeit wird sie bei Weitem noch nicht ausgeschöpft.

Der Bundesrat hat die Entscheidung auf Gesuch der Kantone Neuenburg und Genf hin getroffen, welche die 20 Prozent-Limite erreicht hatten. Die beiden betroffenen Kantone, welche zu den Pionierkantonen gehören, verfügen über eine solide Erfahrung mit der elektronischen Stimmabgabe. Das System des Kantons Neuenburg wurde auf Bundesebene bereits 16, jenes des Kantons Genf elf Mal pannenfrei eingesetzt. Dazu kommen etliche Versuche auf kantonaler und kommunaler Ebene. Seit ihrer Entwicklung anfangs 2000 wurden die jeweiligen Systeme laufend weiterentwickelt und die Sicherheit erhöht.

Diese Änderung der VPR tritt auf den 1. Juni 2012 in Kraft, damit die betroffenen Kantone ihre Vote électronique-Versuche vom 17. Juni 2012 ohne zwischenzeitliche Einschränkungen mit der neuen Limite durchführen können.

Im 2013 wird der Bundesrat im Rahmen des dritten Berichtes zu Vote électronique an das Parlament die durchgeführten Versuche evaluieren und die Frage einer grundlegenden Erhöhung dieser Limiten erörtern.


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